Im Folgenden finden Sie unsere Compliance Grundsätze und weitere wichtige Informationen in diesem Umfeld.
Unser Code of Conduct ist ein Regelwerk, das ethische Standards und Verhaltensrichtlinien für unsere Unternehmensgruppe festlegt. Er dient dazu, klare Erwartungen zu schaffen und ein respektvolles, verantwortungsbewusstes Miteinander zu fördern. Sie finden unseren Code of Conduct nebenstehend als Download.
Für alle Geschäfte, die Pikatron mit Kunden abschließt, gelten folgende zusätzliche Bestimmungen:
Wir engagieren uns seit Jahrzehnten in verschiedenen Bereichen der Nachhaltigkeit und engagieren uns seit 2008 aktiv in regionalen Nachhaltigkeitsprojekten (z. B. Ökoprofit). Seit Oktober 2022 unterstützen wir zusätzlich externe Beratungsleistungen mit Know-how aus der OECD und ihren Leitlinien für multinationale Unternehmen zur verantwortungsvollen Unternehmensführung. Zu den bereits umgesetzten Nachhaltigkeitsmaßnahmen zählen:
Wir setzen außerdem Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft, zum Erhalt der Biodiversität, zur nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen und zur Vermeidung von Umweltverschmutzung um.
Um unser Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2039 zu erreichen, erarbeiten wir derzeit eine umfassende Strategie zur Erreichung der von der Europäischen Kommission und der CSRD proklamierten Nachhaltigkeitsziele. Im Jahr 2023 sind wir dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) beigetreten und Unterzeichner des UN Global Compact. Ab 2024 berichten wir jährlich über beide Initiativen. Außerdem haben wir 2024 die Zertifizierung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 erhalten.
Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass uns von unseren Lieferanten keine entsprechenden Informationen zu allen Komponenten vorliegen, die zur Herstellung unserer Produkte verwendet werden. Daher können wir zum heutigen Zeitpunkt keine Informationen zum Recyclingmaterialgehalt bereitstellen.
Wir können noch keine Informationen zum CO2-Fußabdruck (z. B. gemäß ISO 14067, GHG Protocol oder PAS 2050) für unsere Produkte bereitstellen, aber wir arbeiten daran, in Zukunft eine detaillierte Berichterstattung zum CO2-Fußabdruck für Scope 1,2 und 3 bereitzustellen.
Derzeit können wir für unsere Produkte keine EPD gemäß ISO 14025 bereitstellen. Darüber hinaus können wir derzeit noch keine Angaben zur Ökobilanz (nach ISO 14040/ ISO14044) machen.
Mit dem LkSG werden Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet, den in den §§ 3 bis 10 des Gesetzes geregelten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise nachzukommen mit dem Ziel, menschenrechtliche oder ökologische Risiken zu verhindern oder zu minimieren bzw. die Verletzung menschenrechtlicher oder umweltbezogener Pflichten zu beenden. Zu den Sorgfaltspflichten im Hinblick auf die Vermeidung von Menschenrechts- oder Umweltrisiken gehören gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 LkSG:
Aufgrund unserer Unternehmensgröße sind wir als KMU von den Regelungen des LkSG zwar nicht direkt, aber indirekt über unsere Geschäftsbeziehungen betroffen und nehmen die im Gesetz verankerte Verantwortung ernst. Dies spiegelt sich auch in unserem Verhaltenskodex wider, den Sie oben auf dieser Seite finden.
Auch von unseren Lieferanten und Dienstleistern erwarten wir, dass sie in ihrem Verhalten vergleichbare Standards einhalten und diese in ihrer eigenen Lieferkette umsetzen. Im Rahmen unserer jeweiligen Möglichkeiten und Handlungsspielräume wirken wir aktiv darauf hin, dass die entsprechenden Werte und Grundsätze beachtet und nachhaltig eingehalten werden.
Wir sind bestrebt, Material Compliance Anfragen unserer Kunden entsprechend ihren spezifischen Anforderungen zu beantworten. Wir behalten uns jedoch vor, nicht jedem Wunsch nach bestimmten kundenspezifischen Berichtsformaten nachzukommen, da dies einen hohen Aufwand bedeutet, der über die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen hinausgeht.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir in der Regel keine über die gesetzlichen Berichtspflichten hinausgehenden Angaben zu den in unseren Produkten enthaltenen Stoffen machen können, insbesondere keine Angaben zu Stoffgehalten unterhalb etwaig vorgeschriebener Grenzwerte, da uns in der Regel keine vollständigen Materialdeklarationen unserer Lieferanten vorliegen.
Die von uns hergestellten und gelieferten Artikel unterliegen nicht der Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern gemäß der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Da es sich bei den angebotenen Artikeln nicht um chemische Stoffe oder Gemische handelt, sind die Produkte von der Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ausgenommen.
Die Pikatron GmbH verpflichtet sich, die gesetzlichen Vorgaben aus der Verordnung EU 833/2014 (restriktive Maßnahmen angesichts der die Lage in der Ukraine destabilisierenden Handlungen Russlands) an allen Betriebsstätten und im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen einzuhalten.
Derzeit gehen wir nicht davon aus, dass es zu gravierenden Eingriffen in unsere Lieferkette kommen wird. Die konkreten Auswirkungen auf die globalen Lieferketten sind derzeit nicht abschätzbar. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es uns auf dieser Grundlage auch nicht möglich ist, eine Aussage zu den möglichen Auswirkungen der genannten Exportkontrollen zu treffen. Darüber hinaus ist es uns nicht möglich, konkrete Anfragen zur Überprüfung unserer Lieferketten für Ausgangsstoffe einzelner Produkte zu beantworten.
Am 3. Juli 2023 haben das Handelsministerium und die Nationale Zollverwaltung Chinas gemeinsam eine Ankündigung zur Einführung von Exportkontrollen für Gallium und Germanium und deren Verbindungen zum 1. August 2023 veröffentlicht. Gallium und Germanium sind Elemente, die unter anderem in der Halbleiterindustrie (z. B. GaAs-LEDs) verwendet werden. Aufgrund der dominierenden Rolle Chinas bei der Produktion von Germanium und Gallium könnten mögliche Exportbeschränkungen Chinas Auswirkungen auf die globalen Lieferketten haben (siehe BGR - Homepage - Chinesische Exportkontrollen für Gallium und Germanium könnten sich auf die globale Halbleiterindustrie auswirken (bund.de)). Die konkreten Auswirkungen auf die globalen Lieferketten können zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es uns auf dieser Grundlage auch nicht möglich ist, eine Aussage zu den potenziellen Auswirkungen der genannten Exportkontrollen zu treffen. Darüber hinaus ist es uns nicht möglich, konkrete Anfragen zur Überprüfung unserer Lieferketten für Ausgangsmaterialien einzelner Produkte zu beantworten.